AlVG: § 46 Abs 5 (neuerliche Geltendmachung bzw Wiedermeldung im Falle einer Unterbrechung oder des Ruhens des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Erfordernis der persönlichen Geltendmachung; Unerheblichkeit der Unwissenheit, dass im Ruhenszeitraum tatsächlich kein Anspruch auf Krankengeld bestand)
VwGH 10. 4. 2013, 2011/08/0017