AlVG: § 10 Abs 6 (Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Vereitelung der Annahme einer zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung; Streitgespräch bei Vorstellungsgespräch; strittige Tatsachenfeststellung, ob die Stelle zum Zeitpunkt des Streitgesprächs bereits besetzt war)
AVG: § 45 Abs 2 (Grundsatz der freien Beweiswürdigung; fehlende Auseinandersetzung mit widersprechenden Beweisergebnissen)