ASVG: § 42 Abs 3 (Schätzung des Versicherungsträgers, wenn Unterlagen für die Beurteilung der für das Versicherungsverhältnis maßgeblichen Umstände nicht ausreichen; Erfordernis des Feststehens einer konkreten Person als Dienstnehmer sowie der Beitragszeiträume; Schätzung auf Basis der Daten eines repräsentativen Mitarbeiters; fehlende rechnerische Nachvollziehbarkeit der nachverrechneten Beiträge)
VwGH 14. 1. 2013, 2010/08/0069