StGG: Art 10a (Schutz des Fernmeldegeheimnisses; Richtervorbehalt; Schutzbereich erstreckt sich auch auf geschlossene Internet-Foren, Chat-Foren; erfasst nur Inhaltsdaten, nicht aber sonstige Daten des gesamten Kommunikationsverkehrs schlechthin; Auskunftsverlangen der Sicherheitspolizei nach § 53 Abs 3a Z 2 und 3 SPG über zugewiesene IP-Adresse vom Schutzbereich nicht umfasst)
VwGH 24. 4. 2013, 2011/17/0293