FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung Fremder, die sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten; Unzulässigkeit der Ausweisung während anhängigem Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels, auch wenn der Aufenthaltstitel nachträglich nichtig erklärt wurde)
NAG: § 24 Abs 1 (Verlängerungsantrag; rechtmäßiger Aufenthalt bis zur rechtskräftigen Entscheidung)