GehG: § 20c Abs 1 (Jubiläumszuwendung, Voraussetzungen; Maßgeblichkeit des gesamten Beobachtungszeitraumes, Disziplinarverfehlungen während eines kurzen Zeitraumes)
VwGH 13. 3. 2013, 2012/12/0105
1. Der rechtskräftige Freispruch des Bf vom disziplinarrechtlichen Vorwurf der ungerechtfertigten Abwesenheit (und zwar auch dann, wenn er im Zweifel erfolgte) bewirkt jedenfalls, dass ihm eine schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten iZm seiner Abwesenheit an den von der belBeh ins Treffen geführten Tagen - und zwar unabhängig davon, ob dieser Freispruch zu Recht oder zu Unrecht erfolgte - in der Folge keinesfalls mehr vorgeworfen werden darf. Vor diesem Hintergrund kommt einer Abwesenheit vom Dienst an den genannten Tagen für die hier im Raum stehende Frage der Leistung "treuer Dienste" keine entscheidungserhebliche Bedeutung mehr zu.