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VwGH 23. 4. 2013, 2010/09/0020 (Dienstrecht)

VwGHDienstrechtZfV 2013/1177ZfV 2013, 782 Heft 5 v. 6.11.2013

Tir Beamten- und Lehrer-Kranken- und UnfallfürsorgeG 1998: § 27 Abs 1 idF LGBl 2006/98 (Berufskrankheiten, Begriff; Hautkrankheiten)

VwGH 23. 4. 2013, 2010/09/0020

1. Der OGH hat sich in seinem Beschluss vom 18. 11. 2003, 10 ObS 239/03z, mit der zu § 27 Abs 1 Tir Beamten- und Lehrer-Kranken- und UnfallfürsorgeG 1998 inhaltsgleichen Best des § 177 ASVG "Hautkrankheiten gelten nur dann als Berufskrankheiten, wenn und solange sie zur Aufgabe schädigender Tätigkeiten zwingen" befasst. Auch zur Wortfolge, "wenn und solange sie zur Aufgabe schädigender Tätigkeiten zwingen", die auch bei der Definition zur Berufskrankheit Nr 30 der Anlage 1 zu § 177 ASVG ("durch allergisierende Stoffe verursachte Erkrankungen an Asthma bronchiale") enthalten ist, hat sich der OGH mit Urteil vom 30. 4. 2002, 10 ObS 102/02a, auseinandergesetzt.

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