Tir BauO 2011: § 29 Abs 1 (vermuteter Baukonsens, Antrag auf Feststellung; keine Vollstreckung eines baupolizeilichen Auftrags bei anhängigem Verfahren)
Tir BauO 2011: § 29 Abs 1 (vermuteter Baukonsens, Antrag auf Feststellung; keine Vollstreckung eines baupolizeilichen Auftrags bei anhängigem Verfahren)