Vlbg BauG: § 17 Abs 1 (Bauwerke, Gestaltung so, dass sie sich in die Umgebung einfügen oder ihr auf andere Art gerecht werden; Werbeanlage, Rolling Board; Marktgemeinde im Erkenntnis anonymisiert; auf Neuheit des Elements kommt es nicht an, nur auf seine Auswirkungen auf den Gesamteindruck des Orts- und Landschaftsbildes)