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VwGH 29. 1. 2013, 2010/05/0195 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2013/1156ZfV 2013, 769 Heft 5 v. 6.11.2013

Wr GebrauchsabgabeG 1966: § 1 (Gebrauch von öffentlichem Grund, der als Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr dient, Gebrauchserlaubnis; Werbeanlage)

§ 2 Abs 1 (Gebrauchserlaubnis; antragsbedürftiger Verwaltungsakt)

§ 2 Abs 2 (ebenso, Versagungsgründe; öffentliche Rücksichten entgegenstehend; demonstrative Aufzählung, ua Beeinträchtigung des Stadtbilds; Werbebilder sind auffällig, Häufung von Werbeanlagen beeinträchtigt das Stadtbild, Verstellen der Sicht auf Florido Tower und Bezirksamt stört das Stadtbild; Werbeanlage im Nahebereich eines Einkaufszentrums, mangelnde Begründung für Störung des Stadtbilds; im Stadtbild eindeutig in Erscheinung tretender Haltestellenbereich, freie Überblickbarkeit auf das prägende Stadtbild, Vitrine im Haltestellenbereich, die die Sicht auf ein Büro- und Wohnhaus verstellt, Verunklärung des Haltestellenbereichs)

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