Wr GebrauchsabgabeG 1966: § 1 (Gebrauch von öffentlichem Grund, der als Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr dient, Gebrauchserlaubnis; Werbeanlage)
§ 2 Abs 1 (Gebrauchserlaubnis; antragsbedürftiger Verwaltungsakt)
§ 2 Abs 2 (ebenso, Versagungsgründe; öffentliche Rücksichten entgegenstehend; demonstrative Aufzählung, ua Beeinträchtigung des Stadtbilds; Werbebilder sind auffällig, Häufung von Werbeanlagen beeinträchtigt das Stadtbild, Verstellen der Sicht auf Florido Tower und Bezirksamt stört das Stadtbild; Werbeanlage im Nahebereich eines Einkaufszentrums, mangelnde Begründung für Störung des Stadtbilds; im Stadtbild eindeutig in Erscheinung tretender Haltestellenbereich, freie Überblickbarkeit auf das prägende Stadtbild, Vitrine im Haltestellenbereich, die die Sicht auf ein Büro- und Wohnhaus verstellt, Verunklärung des Haltestellenbereichs)