AWG 2002: § 62 Abs 3 (Überwachung von Behandlungsanlagen; ergibt sich nach Erteilung der Genehmigung, dass die gem § 43 wahrzunehmenden Interessen nicht hinreichend geschützt sind, hat Behörde die erforderlichen, nach dem nunmehrigen Stand der Technik geeigneten Maßnahmen vorzuschreiben; Heranziehung des Systems des § 79 GewO 1994 scheidet bei Anwendung und Auslegung des § 62 Abs 3 AWG 2002 aus)
VwGH 20. 3. 2013, 2012/07/0050