AVG: § 45 Abs 3 (Parteiengehör; mögliche Sanierung im Berufungsverfahren)
§ 66 Abs 2 (AsylGH, Aufhebung und Zurückverweisung, Notwendigkeit einer Verhandlung; bei absichtlicher Unterlassung des Parteiengehörs betreffend Länderberichte Verneinung einer Sanierung im Beschwerdeverfahren)