MRK: Art 8 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens, Eingriff)
Art 8 Abs 2 (ebenso, Interessenabwägung; Bangladescher, neunjähriger Aufenthalt, österreichische Ehefrau, Deutschkenntnisse, Berufstätigkeit, Unbescholtenheit, Zeiten eines illegalen Aufenthaltes, aufgehobenes Aufenthaltsverbot wegen Scheinehe, Überwiegen der öffentlichen Interessen)