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Die aufschiebende Wirkung im verfassungsgerichtlichen Verfahren in Asylsachen - "… wird Folge gegeben"?11Der Autor ist verfassungsrechtlicher Mitarbeiter am VfGH in Wien. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Autors wieder.

AbhandlungenMarvin NovakZfV 2013/1132ZfV 2013, 735 Heft 5 v. 6.11.2013

Das Rechtsinstitut der aufschiebenden Wirkung sichert für das verfassungsgerichtliche Beschwerdeverfahren einen hinreichend effizienten Rechtsschutz. Gerade im Bereich der äußerst sensiblen Materie des Asylrechtes ist dies von eminenter Bedeutung. Damit einem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung vom VfGH Folge gegeben wird, sind aber eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen.

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