vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH 4. 3. 2013, B 122/13 (Verfassungsrecht)

VfGHVerfassungsrechtZfV 2013/1121ZfV 2013, 713 Heft 4 v. 29.8.2013

Wr VolksbefragungsG: § 3 Abs 2 und 4 (Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung, Bezeichnung von drei, höchstens sechs Vertretern; Ausübung ihrer Funktion in der Reihenfolge ihrer Angabe)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!