B-VG: Art 139 Abs 6 (Verordnungsprüfung, Aufhebung der Verordnung, Wirkungen; Wiederinkrafttreten einer ersatzlos aufgehobenen Verordnung durch Aufhebung der Aufhebungsverordnung)
Seite 711
Oö GdO: § 94 (Rechtsvorschriften der Gemeinde, Kundmachung; objektives Verständnis von Beschlüssen des Gemeinderates; Beschluss, ein Aufhebungsverfahren betreffend Bebauungspläne einzuleiten; Kundmachung der Aufhebung dieser Bebauungspläne nicht durch den Beschluss gedeckt)