BStMG: § 4 (Mautschuldner; der Kraftfahrzeuglenker und der Zulassungsbesitzer; Haftung zur ungeteilten Hand)
§ 5 Abs 1 (Ausnahmen von der Mautpflicht)
§ 6 (Mautpflicht; fahrleistungsabhängige Maut, Kfz mit höchstzulässigem Gesamtgewicht mehr als 3,5 t)