B-VG: Art 7 Abs 1 (Gleichheit; keine Verletzung; Beschränkung der politischen Wahlwerbung mit Dreieckständern; zulässiges gänzliches Verbot bestimmter Werbeform, nämlich mittels Werbeständern auf öffentlichen Verkehrseinrichtungen, Grünflächen und vergleichbaren Flächen, mit Ausnahme von politischer Werbung zu Wahlzeiten)
VfGH 4. 10. 2012, B 1737/10, B 296/12