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VwGH 22. 1. 2013, 2010/11/0127 (Waffenrecht)

VwGHWaffenrechtZfV 2013/1060ZfV 2013, 684 Heft 4 v. 29.8.2013

WaffenG 1996: § 18 Abs 2 (Ausnahmebewilligung; Sammeln historischer Waffen ist relevantes Interesse für Ausnahmebewilligung; hier: halbautomatisches Gewehr K43)

VwGH 22. 1. 2013, 2010/11/0127

1. a) Der Bf hatte am 20. 1. 2010 die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gem § 18 Abs 2 WaffG 1996 zum Erwerb und Besitz eines halbautomatischen Gewehres K43 im Wesentlichen zwecks Ergänzung seiner umfangreichen Waffensammlung beantragt. Während seitens der Generalstabsabteilung der belBeh in ihrer Stellungnahme vom 15. 3. 2010 keine der beantragten Bewilligung entgegenstehenden militärischen Interessen gesehen wurden, vertrat die Sicherheitsdirektion NÖ in ihrer Stellungnahme vom 23. 3. 2010 die Auffassung, gegen die beantragte Bewilligung bestünden "erhebliche sicherheitspolizeiliche Bedenken, da solche Waffen, sollten sie in die falschen Hände geraten, zu einem erheblichen Gefahrenpotential bei Einsätzen der Exekutive werden

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