AVG: § 45 (allgemeine Grundsätze über den Beweis; Beweiswürdigung; antizipierte Beweiswürdigung, Unterlassung der Einvernahme beantragter Zeugen mit Begründung, dass diese unentschuldigt nicht erschienen seien)
VwGH 31. 1. 2013, 2012/23/0018
Beweisanträge dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel (ohne unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung) untauglich ist.