VStG: § 54b Abs 3 (Vollstreckung von Geldstrafen; Teilzahlung; Abweisung; allfällige Unzumutbarkeit der unverzüglichen Zahlung von Geldstrafen aus wirtschaftlichen Gründen; Mitwirkungspflicht; Uneinbringlichkeit; zulässige Schlussfolgerung aus bekannt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen und bisherigen Ratenzahlungen)
VwGH 22. 2. 2013, 2011/02/0232