VStG: § 14 Abs 1 (Einbringung von Geldstrafen nur, soweit der "notwendige Unterhalt" nicht gefährdet wird; Abgrenzung "notwendiger - notdürftiger Unterhalt"; § 14 Abs 1 VStG ist lex specialis zu § 2 Abs 2 VVG; Berücksichtigung erst im Vollstreckungsverfahren)
VwGH 15. 3. 2012, 2009/17/0037