VwGG: § 28 Abs 1 Z 4 (Beschwerdepunkt; Zurückweisung einer Berufung; keine Verletzung im Recht auf Erteilung eines Aufenthaltstitels)
VwGH 12. 12. 2012, 2012/22/0210
Mit dem angef B wurde eine von der Bf erhobene Berufung zurückgewiesen. Es liegt demnach ein ausschließlich verfahrensrechtlicher B vor, mit dem (nur) die Entscheidung in der Sache, hier: über die Berufung der Bf, abgelehnt wurde. Im Hinblick auf diesen normativen Gehalt des B käme vorliegend allein die Verletzung der Bf im Recht auf Sachentscheidung in Betracht. In anderen Rechten, insb im ausdrücklich geltend gemachten Recht auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ein darauf abzielendes Verfahren war im Übrigen nicht einmal Gegenstand des Verfahrens erster Instanz), konnte die Bf durch die bekämpfte Formalentscheidung somit nicht verletzt sein (VwGH 15. 12. 2011, 2008/18/0159).