B-VG: Art 131 (Beschwerdelegitimation, keine, Verwaltungsstrafverfahren; keine Behauptung subjektiv-öffentlicher Rechtsverletzung)
Art 133 Z 1 (Unzuständigkeit des VwGH, ausschließliche Zuständigkeit des VfGH bei behauptetem Verstoß gegen Eigentumsfreiheit)