UVP-G 2000: § 3 Abs 7 (Feststellungsverfahren; Heranziehung nichtamtlicher Sachverständiger; keine Anwendung des § 12 Abs 2)
§ 12 Abs 1 idF BGBl I 2009/87 (Vorhaben der Spalte 1 des Anh 1; Bestellung von Sachverständigen der betroffenen Sachgebiete, Erstellung eines Umweltverträglichkeitsgutachtens; Festhalten abweichender Meinungen von mitwirkenden Sachverständigen)