Tir StrG: § 5 (Sondergebrauch an öffentlichen Straßen) § 37 (öffentliche Straßen, Erfordernisse bei Errichtung; Hintanhaltung von Beeinträchtigungen angrenzender Grundstücke)
§ 42 Abs 1 (mündliche Verhandlung)
§ 42 Abs 2 (ebenso; Ladung der Eigentümer der vom Vorhaben betroffenen Grundstücke und sonstiger als Parteien in Betracht kommende Personen)