BSVG: § 23 Abs 4 (Ermittlung der Beitragsgrundlage; Berechnung bei unterjährigem Beginn oder Ende der Tätigkeit; Berücksichtigung der tatsächlichen Einkünfte aufgrund des Einkommensteuerbescheids; Aufteilung der in einem Kalenderjahr erzielten Einkünfte auf die Kalendermonate, in denen die pflichtversicherungsbegründende Erwerbstätigkeit vorlag)
VwGH 14. 1. 2013, 2010/08/0202