PassG-DV: § 6 Abs 2 (keine Eintragung eines Berufstitels im Reisepass; keine Bedenken gegen Gesetzmäßigkeit; keine amtliche Verlautbarung; vom Bundespräsidenten verliehener Berufstitel Professor)
Entschließung des Bundespräsidenten betreffend Berufstitel, BGBl II 2002/261: Art III (ebenso)