FSG: § 23 Abs 3 idF BGBl I 2008/31 (ausländische Lenkberechtigung; Voraussetzung für Erteilung einer Lenkberechtigung in gleichem Umfang an Besitzer einer nicht von einem EWR-Staat ausgestellten Lenkberechtigung; Führerscheinbehörde muss in Beweiswürdigung nachvollziehbar darlegen, ob sie vom Besitz der Lenkberechtigung ausgeht; hier: bloße Zweifel an Echtheit des Dokuments)
VwGH 20. 2. 2013, 2010/11/0111