FPG: § 31 Abs 1 (Voraussetzung für den rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet)
§ 120 Abs 1a (rechtswidrige Einreise und rechtswidriger Aufenthalt; unrechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet als Fremde; Verwaltungsübertretung; fehlende Interessenabwägung im Rahmen einer - hypothetischen - Ausweisung)