FPG: § 60 Abs 1 (Aufenthaltsverbot; Gefährdungsannahme; Aufenthaltsehe)
§ 60 Abs 2 Z 9 (ebenso; bestimmte Tatsache; Aufenthaltsehe)
§ 86 Abs 1 (begünstigter Drittstaatsangehöriger; Aufenthaltsverbot nur wenn aufgrund persönlichen Verhaltens des Fremden öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet; tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr, die Grundinteresse der Gesellschaft berührt; Aufenthaltsehe; keine Auseinandersetzung mit Berufungsvorbringen; keine Durchführung einer mündlichen Verhandlung)