FPG: § 60 Abs 1 (Aufenthaltsverbot; Gefährdungsannahme; Aufenthaltsehe)
§ 60 Abs 2 Z 9 (ebenso; bestimmte Tatsache; Aufenthaltsehe)
§ 66 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; Aufenthaltsehe; keine Feststellungen zu aktuellen Lebensumständen)