FPG: § 60 Abs 1 (Aufenthaltsverbot; Gefährdungsannahme; Aufenthaltsehe)
§ 60 Abs 2 Z 9 (ebenso; bestimmte Tatsache; Aufenthaltsehe)
§ 63 Abs 2 (Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsverbotes; Bedachtnahme auf maßgebliche Umstände der Erlassung; auch private und familiäre Interessen; zehnjähriges Aufenthaltsverbot; keine Berücksichtigung des seit Eingehens der Aufenthaltsehe verstrichenen Zeitraumes)