FPG: § 60 Abs 1 (Aufenthaltsverbot; Gefährdungsannahme; Mittellosigkeit; Gefahr der illegalen Mittelbeschaffung)
§ 60 Abs 2 Z 8 (ebenso; bestimmte Tatsache; Mittellosigkeit; kein Nachweis ausreichender Mittel für Unterhalt;
§ 60 Abs 2 Z 8 (ebenso; bestimmte Tatsache; Betreten bei Ausübung einer gegen AuslBG verstoßenden Tätigkeit)