FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung; unrechtmäßiger Aufenthalt; Wiederaufnahme des Verfahrens über die Erteilung eines Aufenthaltstitels)
VwGH 20. 12. 2012, 2011/23/0438
Die Bf bestreitet nicht, über keine Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet zu verfügen; sie wendet sich auch nicht gegen die beh Ansicht, dass iSd § 53 Abs 1 FPG ein unrechtmäßiger Aufenthalt vorliege. Für die Unrichtigkeit der von der Beh vertretenen Auffassung sind auch sonst keine Hinweise zu erkennen. So ist mit der Verfügung der Wiederaufnahme des (Berufungs-)Verfahrens über den erstmaligen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hinblick auf die "ex tunc"-Wirkung einer Wiederaufnahmeverfügung (VwGH 10. 10. 2012, 2009/18/0021) der einen Aufenthaltstitel erteilende B vom 16. 3. 2007 außer Kraft getreten. Die Bf befand sich bei Erlassung des angef B somit auch nicht in einem Verlängerungsverfahren. Inzwischen wurde überdies die gegen den B vom 21. 1. 2009 erhobene Beschwerde insoweit, als sie sich gegen die Wiederaufnahmeverfügung richtete, als unbegründet abgewiesen.