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VwGH 13. 12. 2012, 2011/21/0217 (Fremdenpolizei)

VwGHFremdenpolizeiZfV 2013/892ZfV 2013, 608 Heft 4 v. 29.8.2013

FPG: § 11 Abs 1 letzter Satz (besondere Verfahrensregeln, Verfahren vor den österreichischen Vertretungsbehörden; Erfordernis, der Partei Gelegenheit zur Behebung von Formgebrechen und zu einer abschließenden Stellungnahme zu geben, wenn die Entscheidung dem Standpunkt des Antragstellers nicht vollinhaltlich Rechnung trägt)

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