FPG: § 76 Abs 1 (Schubhaft; Gründe; Sicherungszweck; keine Anwendung auf Asylwerber und Fremde nach Stellung eines Antrages auf internationalen Schutz) § 76 Abs 2 (Schubhaft; Gründe; Asylwerber und Fremde, die Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben)
§ 82 (Beschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenat)