FPG: § 76 Abs 2 Z 3 (Schubhaft; Gründe; Asylwerber und Fremde, die Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben; durchsetzbare Rückkehrentscheidung vor Antragstellung; italienisches "Einreise/Aufenthaltsverbot"; keine ausreichende Überprüfung, ob dieses durchsetzbarer Ausweisung entspricht)
§ 83 (Schubhaftbeschwerde; Abspruch über nicht angefochtene Festnahme; keine ausreichende Prüfung der Schubhaftgründe)