BDG: § 48 Abs 1 (Dienstplan, Dienststunden)
Allgemeine Polizeidienstrichtlinie, BMI-OA1300/0245-II/1/b/2010: Pkt 2.8 (Verbot des Genusses alkoholischer Getränke vor Antritt eines angeordneten und bekannten Dienstes; durch nachträgliche Genehmigung eines Urlaubstages rückwirkender Wegfall des Dienstbeginns)