Oö BauO: § 3 Abs 2 Z 5 (Gebäude, die nicht für Wohnzwecke bestimmt sind und nur untergeordnete baurechtliche Bedeutung, bspw Aufzählung, ua Abstellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche bis zu 50 m2; Carport unter 50 m2; Begriff der Nutzfläche; einheitliches Verständnis in der gesamten Landesrechtsordnung; Dachüberstände nicht miteinzubeziehen)