AsylG 2005: § 5 Abs 1 (Zuständigkeit eines anderen Staates, Zurückweisung eines Antrages auf internationalen Schutz, Dublin II-VO)
§ 41 Abs 3 zweiter Satz (Verfahren vor dem Asylgerichtshof, Beschwerde gegen zurückweisende Entscheidung, Aufhebung, wenn der Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundesasylamts im Zulassungsverfahren stattzugeben ist, das Verfahren ist gemäß § 41 Abs 3 zweiter Satz AsylG zugelassen)