AsylG 2005: § 3 (Status des Asylberechtigten, Flüchtlingsbegriff; Verdacht der Vergewaltigung einer Dorfbewohnerin, kumulative Gefährdung durch Konversion zum christlichen Glauben, Mali, Konflikt in Nordmali, aktuell keine innerstaatliche Fluchtalternative) § 11 Abs 2 (innerstaatliche Fluchtalternative, Bedachtnahme auf die allgemeinen Gegebenheiten des Herkunftsstaates und auf die persönlichen Umstände der Asylwerber zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag, Konflikt in Nordmali, fehlende Ausweichmöglichkeit)