BDG 1979: § 118 Abs 1 Z 4 (Einstellung, geringe Schuld, spezialpräventives und generalpräventives Straferfordernis; Bezirksanwalt, singulärer Fehler bei Rechtsanwendung)
GZ 33/13-BK/13 vom 16. 5. 2013
Für die Abgrenzung von in Kauf zu nehmenden Fehlern einerseits und einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung andererseits kommt