BDG 1979: § 112 Abs 1 (Suspendierung, Verdacht schwerer Dienstpflichtverletzungen, Beamter der Finanzverwaltung)
GZ 6/11-BK/13 vom 12. 3. 2013
Angesichts der spezifischen Art des dem BW zur Last gelegten Deliktes im Kernbereich der dienstlichen Aufgaben als Bea der Finanzverwaltung (Strafanzeige gegen den BW wegen des Verdachts des Beitrags zum gewerbsmäßigen Schmuggel und Abgabenhinterziehung) würde eine Belassung des BW im Dienst das Ansehen des Amtes jedenfalls gefährden. Auf den Umfang der Malversationen kommt es hiebei nicht an. Allein der konkrete Verdacht, dass der BW an solchen beteiligt gewesen sein soll, ist für sich geeignet, so achtungs- und ansehensmindernd zu wirken, dass die Suspendierung des Bea erforderlich ist.