BDG 1979: § 36 Abs 3 (Arbeitsplatz, höherwertige Verwendung mit Zustimmung des Beamten)
§ 38 Abs 2 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse, keines, Nichterfüllen einer "Ausbildungsauflage")
§ 38 Abs 7 (Versetzungsbescheid, Beifügung einer Bedingung oder Auflage)