VStG: § 35 Z 3 (Festnahme zum Zweck der Vorführung vor die Behörde, wenn Personen auf frischer Tat betreten werden und der Betretene trotz Abmahnung in der Fortsetzung der strafbaren Handlung verharrt oder sie zu wiederholen sucht)
VfGH 12. 6. 2012, B 1404/11