B-VG: Art 139 Abs 1 letzter Satz (Verordnungsprüfung; Individualantrag; keine Legitimation; zumutbarer anderer Weg der Rechtsdurchsetzung; Anfechtung eines Flächenwidmungsplanes)
VfGH 12. 12. 2012, V 84/12
Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes. Dem Antragsteller wäre die Bekämpfung des in einem von ihm angestrengten Bauverfahren ergangenen VorstellungsB beim VfGH möglich und zumutbar gewesen. Auf diesem Weg hätte er seine Bedenken gegen den von ihm als gesetzwidrig erachteten Teil des Flächenwidmungsplanes an den VfGH herantragen können.