VfGG: § 17 Abs 2 (Klagen und Beschwerden, Einbringung durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt, Unterfertigung lediglich eines Zusatzblattes zu dem vom Antragsteller selbst verfassten Schriftsatz nicht ausreichend)
§ 19 Abs 2 Z 3 lit d (Anträge, entschiedene Sache; Verfahrenshilfeantrag)