B-VG: Art 137 (Klagen; Staatshaftungsklage, behaupteter Verstoß des VwGH gegen Unionsrecht; Staatshaftung nur bei offenkundigem Verstoß eines Höchstgerichtes gegen Unionsrecht, maßgebliche Gesichtspunkte; ausführliche Begründung des VwGH, dass dem Kläger durch die Abweisung seines Antrages auf einstweilige Verfügung kein Schaden entstehe)