B-VG: Art 129a Abs 1 Z 2 (UVS; Zuständigkeit für Beschwerden gegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Maßnahmen der Kriminalpolizei ohne Auftrag der StA und/oder Bewilligung des Gerichtes, Überschreitung der Ermächtigung, Exzess)
AVG: § 67a Z 2 (wie vorhin)